Parkstadt Süd

Sanierungsgebiet Parkstadt Süd, Darstellung: Stadt Köln
Sanierungsgebiet Parkstadt Süd, Darstellung: Stadt Köln

Liebe Nachbarn,

unser Veedel wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verändern.

Der Großmarkt soll Raderberg verlassen und es soll die Parkstadt Süd entstehen.

Die aktuellen Plan-Unterlagen zur Parkstadt Süd legt die Stadt Köln in der Zeit vom 05. Februar bis 13. April 2018 aus. Dieser Zeitraum steht auch für Stellungnahmen aus der Bevölkerung zur Verfügung. Die Ankündigung sowie die Auslagestellen finden sich im Amtsblatt 1 vom 10 Januar 2018.

Online können die Unterlagen in der genannten Zeit bei der Bezirksregierung abgerufen werden.

Den Text der Bekanntmachung gibt es hier: 5 Bezirksregierung Köln Köln, den 20.12.2017
Az.: 32/61.6.2-2.11-27

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Planunterlage der 27. Änderung
des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region
Köln – Darstellung eines Regionalen Grünzuges
Parkstadt Süd, Stadt Köln –

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner
15. Sitzung am 15.12.2017 den Entwurf der 27. Änderung des
Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, zur Anhörung
und öffentlichen Auslegung beschlossen.

Anlass der Planänderung ist die Absicht der Stadt Köln, einen
bisher überwiegend gewerblich genutzten Bereich mit Leerständen,
Minder- und Fehlnutzungen als südliche Innenstadtentwicklung
städtebaulich neu zu ordnen. Neben der Entstehung
eines gemischten Stadtviertels mit Wohnungen, Büros
und Gewerbeflächen ist die Vollendung des Inneren Grüngürtels
bis zum Rhein Ziel der Planung.

Der gültige Regionalplan stellt zurzeit für die Vorhabenfläche
Allgemeinen Siedlungsbereich (11 ha) und Schienenweg sowie
Betriebsfläche für den großräumigen Verkehr (Bahnfläche,
14 ha) dar.

Zukünftig soll im Regionalplan ein ca. 25 ha großer Regionaler
Grünzug, unterlegt mit Wald dargestellt werden. Eine Teilfläche
der ehemaligen Bahnfläche von 2 ha soll zukünftig als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt werden.

Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz
NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den
in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit
zu geben, zu der Planunterlage (Planentwurf, Planbegründung
und Umweltbericht) Stellung zu nehmen.

Die Planunterlagen
der 27. Änderung, liegen hierzu in der Zeit vom
05. Februar 2018 bis einschließlich 13. April 2018
an folgenden Stellen zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme
durch jedermann aus:

a) Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2–10
50606 Köln
Dezernat 32/Regionalplanung (telefonische Anmeldung
unter 0221/147-2351 oder -3516)

Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

b) Stadt Köln
Stadtplanungsamt/Stadthaus West
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
(Herr Strauch)
(telefonische Anmeldung unter Tel.: 0221/221-23556)

Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen auf den Internetseiten der
Bezirksregierung Köln eingesehen bzw. herunter geladen werden:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/32_
regionalplanungsverfahren/index.html

Sowohl die Regionalplanungsbehörde als auch die im Rahmen
des Screenings beteiligten Behörden und Stellen kommen zu
dem Ergebnis, dass eine Umweltprüfung im Rahmen des vorliegenden
Regionalplanänderungsverfahrens nicht erforderlich ist.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb
der Auslegungsfrist
– vorzugsweise elektronisch über die Internetplattform
’Beteiligung-Online‘ http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_
internet/verfahren/32_regionalplanungsverfahren/index.
html oder direkt über
https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_koeln_27_aenderung/
start.php nach einer Anmeldung im Programm
– per E-Mail regionalplanung@brk.nrw.de
– per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße
2–10, 50667 Köln
Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 10. Januar 2018 Nummer 1 Seite 7
– oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln bzw.
der Stadt Köln
vorgebracht werden.

Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen,
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Stellungnahmen können darüber hinaus nur berücksichtigt
werden, wenn sie den vollständigen Namen und die Anschrift
in lesbarer Form enthalten, fristgerecht eingehen
und von der Verfasserin/dem Verfasser unterschrieben
sind.
Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen
erfolgt nicht.
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im
weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat
einbezogen.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von
Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Köln, den 20.12.2017
Im Auftrag
gez. Schmelz